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Diese Seite entstand mit der freundlichen Unterstützung von Michael Werther, Ihrem WKR-Fachmann im Raum Rhein-Neckar für professionelles VW Chip-Tuning... |
Allgemeiner Übersicht der KFZ-VersicherungenDie KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung und jedem Autobesitzer gesetzlich vorgeschrieben.Ohne diese darf man kein Fahrzeug zulassen und nicht im Straßenverkehr bewegen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die gesetzliche Schadenersatzpflicht des Versicherten, die durch den Gebrauch und den Besitz des Fahrzeuges entsteht. Die Versicherung prüft, ob der Versicherte für ein Schadenereignis haftbar zu machen ist und bietet Schutz gegen Personen-, Vermögens- und Sachschäden. Die Kombination von einer KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Lebensversicherung könnte einen umfangreichen Versicherungsschutz anbieten. Die Versicherungsverträge sind in der Regel Jahresverträge und verlängern sich automatisch von Jahr zu Jahr, sofern keiner der Vertragspersonen ( der Versicherer bzw. der Versicherte) kündigt. Die Kaskoversicherungen sind im Gegensatz zur KFZ-Haftpflichtversicherung freiwillig.( gleich wie die private Krankenversicherungen ) Mit einer Kaskoversicherung kann man hohe Reparaturkosten abdecken, die von Elementarereignissen oder Kollisionen verursacht wurden. Es gibt zwei Varianten von Kaskoversicherungen: a. Teilkaskoversicherung Diese bietet Versicherungsschutz gegen Schäden,die durch Explosion, Brand, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Sturm, Zusammenstoß mit Haarwilden entstehen. Mitversichert sind auch Schäden, die durch unbekannte Fahrzeuge am abgestellten KFZ verursacht wurden, Bruchschäden an Heck-, Seiten- und Frontscheiben, von Dachlawinen und herabfallenden Gebäudeteilen verursachten Schäden sowie Schäden, die aus dem Verlust der im Fahrzeug befindlichen persönlichen Gegenstände entstehen. b. Vollkaskoversicherung Diese ist eine Erweiterung der Teilkaskoversicherung. Ausser den oben genannten Leistungen der Teilkaskoversicherung erweitert die Vollkaskoversicherung den Risikoschutz um den Bereich Unfall und böswillige Handlungen unbekannter Personen. In der Insassenunfallversicherung sind alle Mitfahrer des versicherten Fahrzeugs ( Ausnahme: Berufsfahrer) versichert- Folgende Schadenfälle sind ausschließlich durch die Insassenunfallversicherung gedeckt: - Unfälle, die durch ein unabwendbares Ereignis, z.B. ein Tier verursacht sind - Zusatzleistung bei Unfällen im Ausland,wenn der ausländische Kfz-Haftpflichtversicherer zu niedrig zahlt - wenn der Unfall durch einen Fußgänger oder einen Radfahrer verursacht wurde und dieser keine private Haftpflichtversicherung hat Grundsätzlich kann man sagen,dass eine Insassenunfallversicherung eine überflüssige Versicherung ist, denn die meisten Risiken der Insassenunfallversicherung sind bereits durch andere Versicherungen abgedeckt. Aus diesem Grund ist sinnvoller, eine normale Unfallversicherung abzuschließen, weil diese nicht nur während der Autofahrt sondern auch in der Urlaubs- bzw.Arbeitszeit Versicherungsschutz bietet. Quelle: versicherungvergleich.info
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